Kosmetische Mittel, die in Deutschland herstellt, vermarktet oder nach Deutschland/in die EU importiert werden, sind den zuständigen Behörden anzeigen. Die Anzeige ist vor dem Inverkehrbringen bzw. Import zu erfolgen. Bei der Notifizierung sind u.a. alle Komponenten eines Produktes zu benennen sowie eine Produktinformationsdatei sowie Sicherheitsbewertung beizubringen.