GMP

Unter Guter Herstellungspraxis (Kosmetik-GMP) versteht man Verhaltensmaßnahmen und Vorschriften, die bei der Herstellung von kosmetischen Produkten beachtet und eingehalten werden müssen. Die grundsätzliche Anforderung ist im Kosmetikrecht verankert. Ziel der GMP ist es, kosmetische Mittel reproduzierbar in der gewünschten Qualität herzustellen und damit ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.

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